Borussia Dortmund kommt das Fehlverhalten einiger seiner Fans teuer zu stehen. Das Sportgericht des DFB verurteilte den BVB wegen Zuschauer-Vorkommnissen in drei Spielen der laufenden Saison zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Zudem wird den Westfalen auferlegt, im Hinblick auf das Revierderby gegen Schalke 04 am Dienstag weitere 30.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention aufzuwenden.
Darüber hinaus muss Dortmund ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei sämtliche Stehplatzbereiche seiner Anhänger auf der Südtribüne schließen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird allerdings für sieben Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Insbesondere im Rahmen des Derbys bei Schalke 04 am 26. Oktober 2013 war es vermehrt zu unschönen Zwischenfällen mit Beteiligung Dortmunder Zuschauern gekommen. Schon vor Spielbeginn gab es Böller und Bengalische Feuer im BVB-Fanblock, zudem wurden Fackeln auf das Spielfeld und in angrenzende Schalker Zuschauerblöcke geworfen. Außerdem wurden drei Leuchtraketen auf das Spielfeld und eine auf die Gegentribüne geschossen.

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